- Arbeitszeitkonto
- Ạr|beits|zeit|kon|to 〈n.; -s, -kon|ten od. -kon|ti od. -s〉 Verzeichnis der von einem Angestellten in einem bestimmten Zeitraum geleisteten Überstunden zur späteren Abgeltung in Form von Stundenreduzierung, Urlaub od. früherem Renteneintritt
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Ạr|beits|zeit|kon|to, das:(zur Flexibilisierung der Arbeitszeit beitragende) Maßnahme bzw. Möglichkeit für Arbeitnehmer[innen], die zu einer bestimmten Zeit geleistete Mehrarbeit zu einer anderen Zeit in Freizeit umzuwandeln.* * *
Arbeitszeitkonto,betriebliches Konto eines Arbeitnehmers, auf dem über die vertragliche Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeitszeit dokumentiert (gesammelt) wird, um zu einem späteren Zeitpunkt einen Freizeitausgleich (bezahlte Freistellung) zu schaffen; ein Modell der Arbeitszeitflexibilisierung. Unterschieden wird zwischen Kurzzeitkonto (z. B. Jahresarbeitszeitkonto), bei dem der Ausgleich innerhalb des vereinbarten Zeitraums stattfindet, und Langzeitkonto (auch Lebensarbeitszeitkonto), das dem Sammeln von Arbeitszeit mit dem Ziel eines zeitweiligen (z. B. Sabbatjahr) oder vorzeitigen Ausstiegs aus dem Berufsleben dient. Ein mehr als sechsmonatiger Ausgleichszeitraum kann nur durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung aufgrund eines Tarifvertrags vereinbart werden. Nach dem Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen, in Kraft seit 1. 1. 1998, besteht während der Freistellung der volle Sozialversicherungsschutz für den Arbeitnehmer.
Universal-Lexikon. 2012.